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Streit zwischen Apple und Samsung geht weiter

© James Steidl - Fotolia.com

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Nun ist der langwierige Streit um die Ähnlichkeit der Tablet-Computer von Apple und Samsung in die nächste Runde gegangen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts soll bereits am 31. Januar verkündet werden. 

Am vergangenen Dienstag musste sich auch das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen. Davor hatte es Apple geschafft, wegen der äußeren Ähnlichkeit des Samsung-Geräts Galaxy Tab 10.1 mit einem von Apple geschützten Design-Muster vor dem Landgericht ein bundesweites Verkaufsverbot für den iPad-Konkurreten aus Südkorea zu erreichen.

In der Tat sehen sich beide Geräte, um die es bei der Verhandlung geht, zum Verwechseln ähnlich aus. Aus Apple-Sicht hat Samsung es mit dem eigenen Tab auf Verwechselbarkeit angelegt. Der Kunde soll durch die große Ähnlichkeit zum Apple-Gerät angelockt werden. Damit Samsung den guten Ruf von Apples Geräten nicht weiter ausbeuten kann, wollen Apple-Anwälte den Fall weiter verfolgen. Dabei hält Apple gerade die Einfachheit des „Kult-Produkts“ iPad für dessen Erfolgsmerkmal, welches auch besonders schutzwürdig sei. Gerade durch diese Einfachheit will Apple auch computerfernen Menschen, dass sie sich der Computerwelt ohne große Schwierigkeiten nähern können.

Inzwischen hat Samsung auch den geänderten Nachfolger Galaxy Tab 10.1N auf den Markt gebracht. Doch Apple bleibt konsequent und greift auch dieses Gerät an. Der US-Konzern sieht seine Rechte erneut verletzt – laut Apple sei auch das Design des modifizierten Samsung-Modells immer noch viel zu nah am iPad. Daher soll das Landgericht Düsseldorf am kommenden Donnerstag erneut über einen Verbotsantrag verhandeln – diesmal aber für die neue Version.

Die aktuellen Verfahren in Düsseldorf sind ein Teil des weltweiten und langwierigen Konflikts zwischen Apple und Samsung. Im Jahr 2004 hatte Apple Design-Elemente seines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Wegen der Anleihen beim Design hatte Apple in der zweiten Instanz in Düsseldorf sogar ein europaweites Verbot des Samsung-Tablets angestrebt. Dagegen bemühen sich die Samsung-Leute, die angeblichen Unterschiede beider Geräte herauszuarbeiten. Zudem argumentierten die Südkoreaner, dass das Design des Galaxy 10.1 bereits deutlich vor dem deutschen Verkaufsstart auf der eigenen Website zu sehen gewesen sei. Außerdem gebe es bereits ältere Design-Beispiele. All das würde den erst später durch Apple beantragten Schutz des sogenanntes Geschmacksmuster nichtig machen. So sehen es zumindest die Samsung-Anwälte.

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